Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Gast,

mit der Buchung werden diese Bedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung Bestandteil des mit dem Vermieter der Ferienwohnung Wald und See, Bergpfad 4, 34549 Edertal-Bringhausen geschlossenen Vertrages, soweit nicht im jeweiligen Vertrag abweichende Individual-vereinbarungen getroffen wurden. Wir bitten Sie daher, die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam zu lesen.

1.    Vertragsgegenstand und Vertragsparteien

Diese AGB gelten für die zwischen Gast und Vermieter geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung „Wald und See“ ausschließlich zur Urlaubszwecken sowie gegebenenfalls für vom Vermieter weiter erbrachten Leistungen.

Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast dem Vermieter den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.

Der Vertrag mit dem Vermieter kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch den Vermieter zustande. Dem Vermieter steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Der Vermieter kann sich für den Vertragsschluss durch eine Vermittlungsstelle (z.B. die örtliche Tourist-Information) vertreten lassen.

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt des Antrages ab, so liegt in der Buchungs-bestätigung ein neues Angebot des Vermieters an den buchenden Gast vor, das dieser innerhalb einer Frist von sieben Tagen gegenüber dem Vermieter oder dessen Vertreter annehmen kann. Während dieser Frist sind der Vermieter oder sein Vertreter an den Inhalt dieses neuen Angebotes gebunden. Die Annahmeerklärung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Handeln (z.B. Bezahlung der Anzahlungs- oder Buchungssumme) gegenüber dem Vermieter oder dessen Vertreter erfolgen.

Vertragspartner sind der Gast und der Vermieter. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag, sofern dem Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

2. Mietdauer, Anreise und Abreise

Die Mietdauer beträgt in der Regel sieben Tage von Samstag bis Samstag. Eine abweichende Mietdauer und andere An- und Abreisetage können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.

Die Anreise erfolgt am ersten vereinbarten Miettag ab frühestens 16:00 Uhr bis spätestens 22:00 Uhr. Der Gast ist verpflichtet, den Vermieter oder Vermittler über eine voraussichtlich spätere Anreise rechtzeitig zu informieren. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. 

Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 09:30 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Dem Gast steht es frei, dem Vermieter nachzuweisen, das diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden

Diese An- und Abreisezeiten gelten auch für individuell vereinbarte Wochentage. 

Eine Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

3. Preise und Preisanpassung

Maßgeblich ist die jeweilige Preisliste mit den jeweiligen Tarifen und Leistungsbeschreibungen bzw. die

vertragliche Vereinbarung. Im übrigen sind Leistungen und Tarife freibleibend.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilig gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer ein.

Der Vermieter ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anzuheben, wenn sich der allgemein für derartige Leistungen vom Vermieter berechnete Preis erhöht und zwischen dem Vertragsschluss und der Vertragserfüllung mehr als 4 Monate liegen.

Die Preise können vom Vermieter ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Gäste, der Leistungen des Vermieters oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt.

4. Mietnebenkosten

Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Heizungs- und Energiekosten der Wohnung und Endreinigung sind im Mietpreis enthalten. Gegebenenfalls entstehende Energiekosten für das Laden eines Elektrofahrzeuges an der Wallbox werden nach Verbrauch abgerechnet. Der Preis pro kWh wird in den Buchungsunterlagen mitgeteilt und ist auf der Webseite einsehbar. Sonstige Neben-, Verbrauchs- und Zusatzkosten werden individuell nach Anfall abgerechnet.

5. Sonderwünsche und Nebenabreden 

Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

6. Bezahlung und Fristen

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. 

Die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird spätestens 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Erfolgt die Buchung weniger als dreißig Tage vor Mietbeginn ist der Gesamtbetrag innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen, spätestens aber mit Beginn der Mietdauer zur Zahlung fällig.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde ist der Mietpreis per Banküberweisung auf das Konto des Vermieters zu begleichen.

Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt des Mieters und berechtigt den Vermieter zur Neuvermietung.

Ladestromkosten für ein Elektrofahrzeug und sonstige Neben-, Verbrauchs- und Zusatzkosten sind spätestens am Tage der Abreise unmittelbar an den Vermieter oder einen Zahlungsdienstleister zu entrichten.

Der Vermieter ist zudem berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet. Ist der Gast Verbraucher, so gilt dies nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen wurde.

Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, gegenüber dem Mieter Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins geltend zu machen. Dem Vermieter bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Vermieter eine Mahngebühr von 5,00 Euro erheben.

7. Leistungspflichten des Vermieters

Der Vermieter ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft ab dem vereinbarten Zeitpunkt und für die vereinbarte Dauer zur Verfügung zu stellen und die weiter vereinbarten Leistungen zu erbringen.  

8. Leistungspflichten des Gastes

Der Gast ist verpflichtet, die gebuchte Unterkunft abzunehmen und den geltenden oder vereinbarten Unterkunftspreis zu entrichten. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Vermieters gegenüber Dritten.

Der Gast darf die gebuchte Unterkunft nur bestimmungsgemäß zu Urlaubszwecken verwenden und hat die Räume und die Einrichtung pfleglich und soweit vorhanden im Einklang mit den Bestimmungen der Benutzungs- oder Hausordnung zu verwenden. Insbesondere ist die Unterbringung von Tieren jeder Art nicht gestattet. 

Die Wohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Ausserhalb der Wohnung auf dem Gelände darf geraucht werden, es wird aber vorsorglich angesichts der zunehmenden Trockenheit in den Sommermonaten auf die Brandgefahr aufgrund der reichen Vegetation hingewiesen.

Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kann die Unterkunft lediglich vom Gast und den weiteren, sich aus der Buchungsbestätigung ergebenden Personen in Anspruch genommen werden. Eine Nutzungs-überlassung an Dritte und insbesondere eine Untervermietung bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel, Störungen und Gebrauchsbeeinträchtigungen unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Gastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.

Wird der Aufenthalt infolge eines Mangels oder einer Störung erheblich beeinträchtigt, so hat der Gast dem Vermieter eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf ist der Gast berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Einer Frist zur Abhilfe bedarf es nicht, wenn der Vermieter die Abhilfe ernsthaft und endgültig verweigert, die Abhilfe unmöglich ist oder dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts unzumutbar ist bzw. der Gast ein für den Vermieter erkennbares besonderes Interesse an der außerordentlichen Kündigung hat.

9. Leistungsänderung oder Abweichung

Nach Abschluss des Vertrages kann es in seltenen dringenden Fällen zu einer erforderlichen Änderung oder Abweichung vom vertraglich geschuldeten Inhalt der gebuchten Leistung kommen. Derartige Änderungen sind nur zulässig, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Abweichung von der vertraglich vereinbarten Leistung führen und für die Abweichung eine sachliche Rechtfertigung besteht.

Der Vermieter oder sein Vertreter sind verpflichtet, den Gast unverzüglich über Änderungen oder Abweichungen bezüglich der vertraglich vereinbarten Leistung zu informieren. Dem Gast ist die Möglichkeit zur kostenlosen Umbuchung zu geben oder, falls eine solche aus Gründen unmöglich ist, die nicht vom Vermieter zu vertreten sind, ein kostenfreier Rücktritt von der Buchung anzubieten.

Im Falle einer zulässigen Änderung bleiben die übrigen Rechte (insbesondere Minderung und Schadensersatz) unberührt.

10. Rücktritt vom Vertrag und Nichtanreise durch den Gast 

Der Gast kann jederzeit bis zum Beginn der gebuchten Leistung durch Erklärung gegenüber dem Vermieter

vom Vertrag zurücktreten. Die Erklärung des Rücktritts muss schriftlich erfolgen. 

Tritt der Gast von der Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt die Verpflichtung zur Entrichtung des Mietpreises und zum Ersatz des dem Vermieter entstandenen Schadens in folgender Höhe grundsätzlich bestehen:

•     0% bis zum 121. Tag vor Mietbeginn

•     20% ab dem 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn 

•     50% ab dem 60. Tag bis zum 35. Tag vor Mietbeginn 

.   80% ab dem  34. Tag vor Mietbeginn 

.    Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn sind 90 % des Gesamtpreises zu zahlen. 

Es zählt jeweils das Empfangsdatum der Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet.

Eine Ersatzperson, die zu oben genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann nach Rücksprache mit dem Vermieter von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

Der Vermieter wird sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes um eine anderweitige Belegung der Unterkunft bemühen, wobei er nicht verpflichtet ist, besondere Anstrengungen zur anderweitigen Vermietung zu unternehmen.

Im Falle einer anderweitigen Belegung hat sich der Vermieter diese anrechnen zu lassen. Konnte eine anderweitige Belegung nicht erreicht werden, hat sich der Vermieter die ersparten Aufwendungen in Höhe von 10 % des Mietpreises in Anrechnung bringen zu lassen.

Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass eine anderweitige Belegung stattgefunden hat oder dass die ersparten Aufwendungen des Vermieters wesentlich höher waren, als die im Rahmen vorstehender Pauschale berücksichtigten Beträge. In diesem Fall ist der Gast nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

11. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

Ist dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht eingeräumt worden, so ist der Vermieter innerhalb der vereinbarten Frist ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach der gebuchten Ferienwohnung vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Vermieters die Buchung nicht endgültig bestätigt.

Ein Rücktrittsrecht des Vermieters besteht ferner dann, wenn eine vereinbarte Vorauszahlung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist geleistet wird.

Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen. Wichtige Gründe sind unter anderem (aber nicht abschließend):

- die Nichterbringung einer fälligen Leistung

- die Unmöglichkeit der Vertragserfüllung durch höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu   

  vertretende Umstände

- eine nicht genehmigte Unter- oder Weitervermietung,

- die Buchung des Zimmers unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des  

  Gastes oder des Zwecks,

- wenn der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Mietleistung  

  den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters oder seiner Gäste in 

  der Öffentlichkeit gefährden kann und diese Gefährdung nicht aus dem Gefahrenbereich des Vermieters 

  herrührt.

Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich, spätestens 14 Tage nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzten.

In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen.

Ein etwaiger Anspruch des Vermieters auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihr getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

12. Haftung

Der Vermieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

Bei Auftreten von Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters, wird dieser bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.

Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, den Vermieter rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

13. Parkplatzschäden

Wird dem Gast entgeltlich oder unentgeltlich ein Stellplatz auf einem Parkplatz des Vermieters zur Verfügung gestellt, so kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht seitens des Vermieters entsteht nicht.

Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück des Vermieters abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seinerseits.

14. Verjährung

Ansprüche des Gastes gegenüber dem Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgenommen Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung – verjähren nach einem Jahr. Ansprüche aus einer unerlaubten Handlung verjähren nach den gesetzlichen Regeln.

Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von den Anspruch begründenden Umständen und dem Vermieter als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

Schweben zwischen dem Gast und dem Vermieter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Gast oder der Vermieter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

15. Datenschutz

Der Vermieter erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchungen des Gastes. Alle Daten der Gäste werden dabei unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdaten-schutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet.

Der Gast hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten.

Seine von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden nur zur Begründung und Durchführung der Beherbergungsleistung und zur Durchführung der weiteren gebuchten Leistungen verwendet. Dabei ist der Vermieter berechtigt, zur Durchführung von Anfragen, Buchungen und zur Zahlungsabwicklung diese Daten auch an Dritte weiterzugeben.

8Der Vermieter ist bis auf Widerruf berechtigt, die erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung, der Werbung, der Marktforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung von Angeboten bzw. Dienstleistungen zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Der Widerruf kann jederzeit formlos gegenüber dem Vermieter erklärt werden.

16. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für den Mietvertrag müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und Gästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.  

Gerichtsstand ist der Wohnort des Vermieters.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Ferienwohnung Wald & See